Gemeinde Rödinghausen

Schnellmenü

Zurück zum Schnellmenü

Hauptnavigation

Rathaus

Suchformular

Zurück zum Schnellmenü
 > Info > Startseite

Inhaltsbereich

1.November 2007 - Einführung der 2. Generation des ePasses

Externer Link: Hier finden Sie Informationen zum ePass !!!Am 01.11.2007 erfolgt ein wichtiger weiterer Schritt im Hinblick auf die Fälschungssicherheit von Reisepässen und dadurch höherer Schutz vor Missbrauch durch unberechtigte Personen:

Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses

  • Fingerabdrücke:
    • Standardfall:
      -  Rechter und linker Zeigefinger
    • Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:
      -  Kinder unter 6 Jahren
      -  Dauerhafte medizinische Gründe
    • Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
    • Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
    • Kein Abgleich mit Datenbanken
    • Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).

Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

Weitere Änderungen im Passrecht zum 01.11.2007:

  • Elektronisches Antragsverfahren
  • Wegfall des Eintrags von Ordens- und Künstlernamen
  • Aufwertung des Kinderreisepasses zum vollwertigen Reisepass
    (Kinderreisepass wird nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt)
  • Änderung bei den Altersgrenzen und Gültigkeit:
           - bis Vollendung 23. Lebensjahr =  6 Jahre
           - ab Vollendung 24. Lebensjahr =  10 Jahre

Kinderreisepass

  • Gültigkeit: 6 Jahre, längstens bis vor vollendetem 12. Lebensjahr
  • kein Chip und keine Fingerabdrücke im Kinderreisepass!
    - Kein Kindereintrag im Pass der Eltern
    - Ein Kindereintrag in dem Pass der Eltern ist ab dem 01.11.2007 nicht mehr möglich.

Die vor dem 01.11.2007 vorgenommenen Kindereinträge in einem bis dahin ausgestellten
ePass bleiben während der Laufzeit des Dokumentes gültig. Diese Kindereinträge können auch
weiterhin durch die Anbringung eines neuen Lichtbildes aktualisiert werden.

Gültigkeit der vor dem 01.11.2007 ausgestellten Kinderreisepässe

Der vor dem 01.11.2007 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erstmals ausgestellte oder verlängerte Kinderreisepass behält grundsätzlich seine eingetragene Gültigkeit (Aktualisierung durch ein neues Lichtbild oder Änderung des Wohnortes sind möglich).

Die vor dem 01.11.2007 ausgestellten Kinderreisepässe können nach Vollendung des 10. Lebensjahres nur noch bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.

Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang

Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.

Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit.